Wir möchten Sie darüber informieren, dass am 12.05.2023 sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet haben. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 02.06.2023 tritt das Gesetz mit einer Übergangsfrist von nur einem Monat in Kraft.
Ab dem 02.07.2023 sind nun alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten erhalten eine "Schonfrist" bis zum 17. Dezember 2023. Danach müssen auch sie den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes genügen.
Falls Sie Hilfe und Unterstützung bei der Einrichtung einer Meldestelle benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir können kurzfristig einen Beratungstermin vereinbaren und gemeinsam eine passende Lösung finden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 341 49725-50 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.