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Neuigkeiten und Updates

Aus MOSS wird OSS: das Digitalpaket der Europäischen Kommission

Am 01.07.2021 tritt die größte Reform des EU-Mehrwertsteuerrechts seit der Schaffung des Binnenmarktes in Kraft - die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf wurden komplett überarbeitet und erweitert. Bei Überschreiten der neuen niedrigeren einheitlichen Lieferschwelle unterliegen nicht nur elektronische Dienstleistungen sondern nun auch alle Warenlieferungen der Besteuerung des Mitgliedstaates (Bestimmungslandprinzip).

Unternehmen, die im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Versandhandel („Fernverkauf”) tätig sind, d.h. Waren an private EU-Abnehmer (Nichtunternehmer) mit Sitz im EU-Ausland liefern und dorthin transportieren (sog. B2C-Geschäft), können ab dem 01.07.2021 eine Vereinfachung beim Meldeverfahren in Anspruch nehmen. Falls Sie bisher als Onlinehändler solche Geschäfte an private Abnehmer in der EU erbringen, ergeben sich wichtige Änderungen: Es wird keine Lieferschwelle in der bisher bekannten Höhe mehr geben und es tritt eine One-Stop-Shop-Regelung (OSS) in Kraft.

Als einheitliche Registrierungsstelle wird das MOSS-Verfahren durch das OSS-Verfahren ersetzt. Steuerlich höchst interessant und spannend, stellt Sage diese Neuerungen in einem Cast der Online-Talk-Reihe #STAYFORACOFFEE vor.

 

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