Am 01.07.2021 tritt die größte Reform des EU-Mehrwertsteuerrechts seit der Schaffung des Binnenmarktes in Kraft - die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Die Regelungen zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf wurden komplett überarbeitet und erweitert. Bei Überschreiten der neuen niedrigeren einheitlichen Lieferschwelle unterliegen nicht nur elektronische Dienstleistungen sondern nun auch alle Warenlieferungen der Besteuerung des Mitgliedstaates (Bestimmungslandprinzip).
Als einheitliche Registrierungsstelle wird das MOSS-Verfahren durch das OSS-Verfahren ersetzt. Steuerlich höchst interessant und spannend, stellt Sage diese Neuerungen in einem Cast der Online-Talk-Reihe #STAYFORACOFFEE vor.
Wichtige Info: Das Event ersetzt keine Datenschutz- oder Rechtsberatung und beinhaltet auch keine Produktschulung!