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Neue gesetzliche Änderungen - Was steckt hinter dem E-Rechnungsgesetz und ändert sich bald?

Im November 2018 trat das E-Rechnungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass alle staatlichen Institutionen keine Rechnungen in Papierform mehr erhalten. Stattdessen sollen diese künftig elektronisch übermittelt werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass ab 27. November 2020 Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern zwingend auf elektronischem Wege vorzunehmen sind.

Diese Veränderung wird viele Unternehmen vor eine Herausforderung stellen. Denn aktuell werden noch gut 80 % der elektronischen Rechnungen als PDF verschickt. In Zukunft wird das nicht mehr der Fall sein, da PDF-Rechnungen nicht mehr ausreichend sind. Es wird dann nur noch ein strukturierter Datensatz als elektronische Rechnung offiziell anerkannt. Auch werden reine Bildformate nicht mehr akzeptiert.

 

Abhilfe schafft nun die „XRechnung“ oder die hybride Form „ZUGFeRD“:

  • XRechnung: Deutsches Standardformat, das auf der europäischen CEN 16931 basiert.
  • ZUGFeRD 2.0: Hybrides Standardrechnungsformat, das den Standardisierungszielen auf europäischer Ebene entspricht. Es ist technisch identisch mit dem französischen Standard „Factur X“.

 

Neben dem E-Rechnungsgesetz gibt es noch weitere gesetzliche Änderungen rund um die Digitalisierung. Erhalten Sie am 28. August 2020 komprimiert in nur einer Stunde einen fundierten Überblick über für Sie aktuell und zukünftig wichtige rechtliche Änderungen. Im kostenfreien Live-Webinar "#STAYCOMPLIANT - Neue gesetzliche Änderungen rund um die Digitalisierung" von Sage wird über folgende Themen informiert:

  • Vorschrift zur E-Rechnung
  • Privacy Shield
  • Kassensicherungsverordnung
  • Auszüge des Bürokratieentlastungsgesetzes III
  • Neuerungen zur DSGVO

 

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