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EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen

ZeiterfassungSie haben sicherlich schon von dem Urteil des EuGHs vom 14.05.2019 zur Zeiterfassung gehört:


„Alle EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ein System zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen, an das sich die Arbeitgeber halten müssen.“


Arbeitgeber sollen also verpflichtet werden, die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die in Deutschland übliche Erfassung von Überstunden reicht demnach nicht mehr aus.

Sollten Sie sich auf das EuGH-Urteil vorbereiten und sich über die Möglichkeiten von Zeitmanagement informieren wollen, haben wir eine passende Lösung für Ihr Unternehmen:
Mit dem Zeitmanagement von Sage planen, erfassen und verarbeiten Sie Arbeits- und Fehlzeiten präzise, einfach und integriert. Durch eine aktive und flexible Gestaltung und Erfassung der Arbeitszeiten fördern Sie die Motivation und Eigenverantwortung der Mitarbeiter. Sie können die erfassten Zeiten auch an die Lohnabrechnungs-Software reichen oder die Produktivität und Effizienz der einzelnen Arbeitnehmer auswerten. Dies sind nur ein paar Vorteile einer Zeitmanagement-Software.

Unser Kunde Regionalbus Leipzig beschreibt im angehangenen Bericht, wie die Zeiterfassung von Sage die unternehmensinternen Prozesse optimiert hat.

Lesen Sie selbst!

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und ein unverbindlichen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit wir Sie umfangreich über die Software informieren können.
Außerdem planen wir Im Herbst 2019 eine Veranstaltung zum Thema Zeitmanagement! Wenn es also Themen gibt, die Sie interessieren, oder worüber Sie gern mehr in Erfahrung bringen wollen, lassen Sie es uns wissen.

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