Neues für Personaler

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15.11.2010

Wollen Sie in kürzester Zeit die Besten Bewerber finden? Wir nennen Ihnen 5 gute Gründe jetzt mit dem Sage HR Bewerbermanagement durchzustarten.

  1. Bedeutende Wirtschaftsforschungsinstitute und Finanzbehörden, darunter IFO, Destatis und IWF stellen fest: „Der Konjunkturmotor springt wieder an, jedoch wird der Arbeitsmarkt der Zukunft durch den demographischen Wandel stark geprägt sein.“
  2. Beginnen Sie daher jetzt mit der Anlage Ihres Bewerberpools aus interessanten Initiativbewerbern, um Ihren künftigen Personalbedarf abzudecken.
  3. Erhöhen Sie Ihre Reichweite und damit das Bewerberpotential durch zeitsparende Erstellung von Stellenausschreibungen und deren Veröffentlichung auf Ihrer eigenen Webseite, in Stellenportalen oder in Netzwerken.
  4. Mittels umfangreicher Kriterien können Sie per Knopfdruck den richtigen Bewerber schneller finden.
  5. Mit dem Bewerbermanagement von Sage HR können Sie den gesamten Bearbeitungsprozess vereinfachen, angefangen von der Erfassung über den Schriftverkehr bis hin zur Einstellung eines Bewerbers.

Optimieren Sie jetzt Ihre internen Bewerbungsprozesse und informieren Sie sich

Gern stehen wir Ihnen für einen persönlichen Beratungstermin zur Verfügung. Sie erreichen mich unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder telefonisch unter 0341 / 4972553.

 
07.09.2010

Füllen Sie gern Hängeregister mit Personalinformationen?

Haben auch Sie dicke Personalakten satt und wollen zukünftig auf lästige Papierberge verzichten? Sind Sie es leid, die Daten Ihrer Mitarbeiter mehrfach zu pflegen und nicht auswerten zu können? Dann gehen Sie den logischen Schritt in die Zukunft – mit dem s+p Personalmanagement – zum „papierlosen Personalbüro“ mit der elektronischen Personalakte. Ihre Vorteile der elektronischen Personalakte:

  • Vollständige Mitarbeiterhistorie von der Bewerbung über Schulungsteilnahmen und Zertifikate bis hin zu Beurteilungen und Zeugnissen
  • Stammdaten und Dokumente Ihrer Mitarbeiter in einer sicheren Datenbank
  • Schneller Zugriff auf Informationen zu Funktion des Mitarbeiters und Organisationsstruktur
  • Integration in alle Personalbereiche, insbesondere Talentmanagement, Personalabrechnung, Zeiterfassung, Personalkostenplanung und -controlling
  • Übergreifende Auswertungen und Ermittlung von Personalkennzahlen „just-in-time“
  • Interaktion mit Mitarbeitern und Management über ein Mitarbeiterportal mit Ansichts-, Pflege-, Antrags- und Genehmigungsfunktionen (erspart Ihnen viel administrativen Aufwand!)

 

Ihr papierloses Personalbüro ist nur noch einen Schritt entfernt. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihrem Unternehmen wichtige Ressourcen sparen können und dabei sogar der Umwelt etwas Gutes tun! Gern beraten wir Sie zu diesem Thema damit auch Ihre Personalverwaltung in Zukunft ein „Kinderspiel“ bleibt. Bitte nehmen Sie dazu mit Herrn Sebastian Oder unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder per Telefon 0341 / 4972553 Kontakt auf.

01.08.2010

Neue Version des s+p Mitarbeiter Portals

Seit dem 01. August 2010 bietet die s+p Software und Consulting AG eine neue Version des s+p Mitarbeiter Portals an. Was genau ist das s+p Mitarbeiter Portal? Das s+p Mitarbeiter Portal bietet effektiv die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in die einzelnen Bereiche der Personalarbeit einzubeziehen.

Das Ziel ist, Ihre Personalabteilung zu entlasten. Es vereinfacht relevante Anwendungen aus der s+p Personalwirtschaft (z.B. Zeitwirtschaft/Urlaub, Weiterbildung oder Reiskosten) zur dezentralen Nutzung durch Ihre Mitarbeiter im Intranet.

 

01.07.2010

Verpflichtung zur Abgabe von ELENA-Meldungen bleibt unverändert und die nächste Neuerung kommt schon ab 01. Januar 2011

Das ELENA-Verfahren geriet in den letzten Tagen wieder in die Schlagzeilen. Aufgrund der Medienberichterstattung stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, ob denn zukünftig noch ELENA-Meldungen abzugeben wären. Die Antwortet lautet eindeutig: ja.

Die Verpflichtung zur Abgabe der monatlichen Meldungen ist gesetzlich geregelt (§ 97 ELENA-Verfahrensgesetz). Dieses Gesetz und die diesbezüglichen Verordnungen sind weiterhin rechtskräftig. Schon ab dem 01. Januar 2011 könnte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kurz „eAU“ zur Pflicht werden.

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(Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de)

Derzeit werden im Rahmen eines Pilotprojektes die fachlichen und technischen Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen von Ärzten an Krankenkassen und Arbeitgeber überprüft.

Ist Ihre Personalabrechnung für diese und ähnliche gesetzliche Themen schon gerüstet? Gern beraten wir Sie auch zu diesen Themen damit auch Ihre Lohnabrechnung in Zukunft ein „Kinderspiel“ bleibt.

(Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de)
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