Informationen zur Wartungspreisanpassung

Gültig ab 01.01.2012

Ab 01.01.2012 passen die Sage Software und die Sage HR Solutions AG die Wartungspreise für Neu- und Bestandskunden bei den folgenden Produkten wie folgt an:

Produkt

Wartungspreiserhöhung

Classic Line 3%
Office Line 3%
Office Line Produktion 3%
Sage CRM 3%
Sage SalesLogix 3%
ACT! 3%
Personalwirtschaft 3%

 

Wir werden unsere Kunden in den kommenden Wochen über die aktuelle Wartungspreisanpassung schriftlich informieren.

Fragen und Antworten zur Wartungspreiserhöhung

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1. Wieso werden die Wartungspreise erhöht?

Aufgrund der gestiegenen Entwicklungskosten für die Sage Softwareprodukte bei weiter zunehmenden sowohl technischen als auch gesetzlichen Anforderungen und der nach dem statistischen Bundesamt sowohl gestiegenen Arbeitskosten im Dienstleistungsbereich als auch der gestiegenen Inflationsrate werden die Wartungspreise zum 01.01.2012 geringfügig angepasst.

2. Für wen gelten die neuen Preise?

Die Preiserhöhung gilt für die Verträge aller Bestands- und Neukunden der o.g. Produkte ab dem 01.01.2012. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2012 für jeden neuen oder folgefakturierten Wartungsvertrag der neue Preis gilt.

3. Können die erhöhten Wartungspreise bei Bestandskunden von den erhöhten Wartungsbeträgen nach Fachhandelspreisliste abweichen?

Ja, da sich zum einen das Wartungsmodell im Laufe der Jahre verändert hat und zum anderen die erhöhten Wartungspreise in der FH-Preisliste für Neu-/Zukäufe nach wie vor vertriebs-/vermarktungsbedingt nicht auf Nachkommastellen gerundet werden. Die Wartungspreiserhöhungen bei Bestandskunden werden wir aus verwaltungstechnischen Gründen Ihrerseits wie die Jahre zuvor bis auf die 2. Nachkommastelle runden.

4. Wo ist das Recht zur Wartungspreisanpassung vertraglich geregelt?

Das Recht von Sage, die Wartungspreise anzupassen, ist in Ziffer 14.4 der Bedingungen des Business Partner Vertrags sowie in Ziffer 9.4 der aktuellen Allgemeinen Bedingungen von Softwarewartung, Premium-Services und System-Support für Anwender von Sage Softwareprodukten geregelt.

5. Haben Sage-Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Gemäß den aktuellen Allgemeinen Bedingungen für Support und Softwarewartung für Anwender von Sage Softwareprodukten haben Sage-Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preiserhöhung bei mehr als 10 % liegt. Bei den Wartungspreiserhöhungen zum 01.01.2012 besteht daher kein Sonderkündigungsrecht.


 

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